Energieausweis
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Ab 01.01.2009 besteht die Ausweispflicht für alle Eigentümer einer Immobilie bei der Neuvermietung oder dem Verkauf. Es gibt 2 Varianten:
Verbrauchsausweis:Hier wird nur der Energieverbrauch zugrunde gelegt. Für die Erstellung werden noch zusätzliche Daten benötigt: z.B. Wohnfläche, Wohneinheiten, Bauj. des Hauses, Bauj. der Heizung, wird das Warmwasser extra aufgeheizt. Kosten
Bedarfsausweis:Bewertet wird der bauliche Zustand des Gebäudes und seiner Anlagentechnik. Der Zustand des gesamten Gebäudes wird bewertet und daraus werden Verbesserungsvorschläge mit erstellt. Kosten
Preise verstehen sich zuzüglich der MwSt. Der Energieausweis ist 10 Jahre gültig. |
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